Vertrauliche Informationen

Eingetragen von Matthias Lange am 24 Juli 2007 um 16:43

In letzter Zeit häufen sich die E-Mails, die den folgenden Text in dieser oder ähnlicher Form enthalten:

Die Information in dieser eMail ist vertraulich und kann dem Berufsgeheimnis unterliegen. Sie ist ausschliesslich fuer den Adressaten bestimmt. Jeglicher Zugriff auf diese eMail durch andere Personen als den Adressaten ist untersagt. Sollten Sie nicht der fuer diese eMail bestimmte Adressat sein, ist Ihnen jede Veroeffentlichung, Vervielfaeltigung oder Weitergabe wie auch das Ergreifen oder Unterlassen von Massnahmen im Vertrauen auf erlangte Information untersagt. Diese Email soll in dem Falle, mit einem Hinweis an den Absender, gelöscht werden. In dieser eMail enthaltene Meinungen oder Empfehlungen unterliegen den Bedingungen der jeweiligen Geschaeftsbeziehung mit dem Adressaten.Klingt kompliziert, ist aber leider meistens auch völlig nutzlos bzw. sinnlos

Wenn mir der Inhalt der Nachricht so wichtig ist, dass der Zugriff für alle außer dem Adressaten untersagt ist, warum verschlüssele ich sie dann nicht? Anschließend relativiert der Sender seine Aussage und geht davon aus, dass ich die Nachricht doch gelesen habe und appelliert an meine Ehrlichkeit so zu handeln, als hätte ich die Nachricht nie gelesen. Das ist sehr realistisch bei einer Tatsache, die ich z.B. erst durch diese E-Mail erfahren habe. Und wie wird sich das BKA angesichts solcher Disclaimer verhalten, wenn sie bei Online-Durchsuchungen darauf stoßen? Absurd sind solche Disclaimer insbesondere, wenn sie sich in E-Mails befinden, die an öffentliche Mailinglisten geschickt werden oder bei Pressemitteilungen.